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Störung? 04931 - 926111

Aktuelles

vom 1. Oktober 2021

Stadtwerke Norden informieren: Verhalten bei Gasgeruch

Im April 2021 kam es zu einem Großeinsatz aufgrund von Gasaustritt in einem Mehrfamilienhaus Im Spiet. Doch wie verhält man sich richtig, wenn man Gasgeruch bemerkt?

Am 19 April 2021 sorgte eine massive Gaskonzentration in den Räumen eines Wohnhauses Im Spiet für einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Stadtwerken Norden. Das schnelle und professionelle Handeln der Einsatzkräfte verhinderte Schlimmeres, denn es bestand akute Explosionsgefahr.

„Das große Lob geht nicht nur an das gesamte Einsatzteam, sondern vor allem auch an den Mieter des Gebäudes, der es betreten wollte und den Gasgeruch schon draußen bemerkte. Er hat sich sofort korrekt verhalten“, so Wolfgang Völz, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Norden. „Durch diese Umsicht und das besonnene Handeln wurde größerer Schaden vermieden und die bestehende Gefahr für Leib und Leben konnte abgewendet werden“, fügt Jan Stoltmann hinzu, bei den Stadtwerken Leiter Asset Service.

Was tun bei Gasgeruch?

  • Bei Gasgeruch im Gebäude wenn möglich Fenster und Türen öffnen.
  • Gefahrenbereich verlassen.
  • Die Meldestelle der Stadtwerke unter 04931 926-111 oder die Rettungsleitstelle unter 112 alarmieren – beide sind rund um die Uhr besetzt.
  • Die Bewohner und Nachbarn warnen, aber Achtung: Nur durch rufen und klopfen! Keine Klingeln oder Lichtschalter betätigen, keine elektrischen Geräte oder Sicherungen schalten.
  • Keine offenen Flammen, nicht rauchen.
  • Im Gefahrenbereich kein Handy nutzen.

„Es wäre wünschenswert, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger diese Verhaltensregeln geläufig sind, denn sie sind meist die ersten, die eine Gefahr bemerken. Deshalb ist es wichtig, immer wieder über die Gefahren von Gasgeruch zu informieren beziehungsweise die Handlungsanweisungen zu kommunizieren“, sagt Völz.

Beim Großeinsatz Im Spiet durfte das Gebäude aufgrund der extrem hohen Gaskonzentration zunächst nicht betreten werden. Das Gebäude war bereits menschenleer, die Nachbargebäude und Teile des Ulrichsgymnasiums wurden evakuiert. Die Gas- und Stromversorgung in diesem Straßenbereich wurden unterbrochen und das Gebäude wurde im Anschluss mit Hochdrucklüftern von außen belüftet, sodass es betreten werden konnte.

Gefahrenvermeidung im Vorfeld

Störungen im Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wassernetz lassen sich nicht ganz vermeiden. Nach jetzigem Kenntnisstand war jedoch vermutlich eine fehlerhafte Elektroinstallation des Gebäudes ursächlich für das Gasleck Im Spiet. Die Elektroanlage des Gebäudes befand sich zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in einem undefinierten, gefährlichen Betriebszustand. „Das hätte natürlich nicht sein dürfen. Deshalb ist es enorm wichtig, die Versorgungsanlagen von Gebäuden durch Profis installieren und warten zu lassen“, empfiehlt Stoltmann

Im Asset Service der Stadtwerke sind 14, im Wasserwerk drei Angestellte ganzjährig mit Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben, Kontrolltätigkeiten sowie der Störungsbehebung beschäftigt. Gas-Hausanschlüsse werden nach Inbetriebnahme, nach zwei und nach zwölf Jahren von den Sachkundigen der Stadtwerke überprüft. Alle zwei Jahre wird das komplette Gasrohrnetz der Stadtwerke abgegangen und mit einem Gasspürgerät auf Dichtheit geprüft – dieses Jahr ist es wieder soweit. Stoltmann erklärt: „Bei Neuanlagen oder wesentlichen Änderungen an Kundenbestandsanlagen lassen wir als Stadtwerke uns die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten vom jeweiligen Fachbetrieb bestätigen. Eine Meldung ist auch notwendig, wenn die bestehende Anlage ausgetauscht wird. Nur eingetragene Fachbetriebe aus dem Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers dürfen Arbeiten an Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen durchführen und bestätigen dies durch die Unterschrift auf der sogenannten Fertigmeldung.“

„Eine regelmäßige Überprüfung z.B. der Elektroinstallation eines Gebäudes kann im Rahmen des sogenannten E-Check durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen“, so Völz. Denn die hausseitige Gas-, Wasser- und Elektroinstallation eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit steht in der Verantwortung des Eigentümers. Er ist für den sicheren Betrieb und die Durchführung der notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Anlage verantwortlich.