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Die Energie-Euros sind da!
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Gesetzliche Vorgaben

Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Dazu hat die Bundesregierung im Juni 2008 ein bundesweites Klimaschutzpaket verabschiedet, zu dem auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gehört. Damit werden die Verbraucher direkt in die Pflicht genommen.

Nicht ohne Regenerative

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), Bestandteil des EEG, verlangt zum Beispiel von Bauherren, den Wärmebedarf ihres Gebäudes zumindest anteilig durch erneuerbare Energien zu decken – wie hoch der Anteil ist, hängt von der gewählten Energieform (Biomasse, Solarenergie) ab.

Internationale Maßnahmen

Zur Bekämpfung des Klimawandels gibt es gesetzliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf globaler Ebene, wichtige Stichworte sind hier das Kyoto-Protokoll oder die CO2-Reduzierung. Ein Instrument zur Minderung der CO2-Emissionen ist ein EU-weiter Emissionshandel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten. Unternehmen, die die Umwelt stärker belasten, müssen sich das Recht für einen erhöhten Ausstoß erkaufen.