Der Gesetzgeber stellt durch das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005 sicher, dass die Energieversorgung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Zuständig hierfür ist der Grundversorger. Dazu wird das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert, zunächst auf drei Kalenderjahre als Grundversorger bestimmt. In Norden und Norddeich sind die Stadtwerke Norden Grundversorger.
Die Grundversorgung legt unter anderem fest, dass jeder Kunde in Haushalt und Kleingewerbe Anspruch auf Stromlieferung nach einem Grundtarif hat. Bezieht der Verbraucher zum Beispiel eine neue Wohnung, kann er direkt Strom nutzen, ohne dafür extra einen Vertrag abzuschließen. Die Konditionen für die Grundversorgung müssen öffentlich bekannt gegeben, Tarifänderungen mit einer Sechs-Wochen-Frist angekündigt werden.


Die Stadtwerke Norden sagen Danke und belohnen ihre Strom- und Gaskunden mit einem Treue-Bonusheft. Mit Einzel-Gutscheinen im Gesamtwert von 100 Euro gibt es Rabatte bei vielen Norder und Norddeicher Partnern aus Handel und Dienstleistung!
Die Stadtwerke Norden arbeiten mit eingetragenen Fachbetrieben zusammen.
Wie setzt sich zum Beispiel der Strompreis zusammen?
Energiefressern auf die Schliche kommen.