Zum Transport leitungsgebundener Energieträger - wie Strom oder Erdgas - vom Kraftwerk bis zum Kunden nach Hause sind leistungsfähige Verteilernetze erforderlich. Im liberalisierten Strommarkt können diese Netze von jedem Energielieferanten zur Durchleitung von Energie genutzt werden. Hierfür erhebt der Netzbetreiber Entgelte, die in den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Netze fließen.
Die Netznutzungsentgelte müssen sich die Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Netzbetreiber ihre Entgelte in beliebiger Höhe festsetzen und dadurch den Wettbewerb auf dem liberalisierten Strommarkt behindern können.
Zu den Bestandteilen der Netznutzungsentgelte zählt unter anderem die Konzessionsabgabe, die das Stadtwerk an die örtliche Gemeinde abzuführen hat.


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