Mit der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde die Ausweispflicht für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt. Der Ausweis erfasst die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und hilft so, Nebenkosten für Heizung oder Warmwasser besser abschätzen zu können. Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden bis Baujahr 1965 müssen ihn seit dem 1. Juli 2008 bei einem Nutzerwechsel vorlegen, seit dem 1. Januar 2009 ist er auch für jüngere Häuser verpflichtend. Seit dem 1. Juli 2009 gilt zudem eine Aushangpflicht in allen öffentlichen Gebäuden. Durch die Ausweispflicht soll langfristig eine deutliche Energieeinsparung und damit einhergehend ein reduzierter Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden.


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